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De-minimis Förderprogramm für Fahrzeugortung & Telematik

Das Förderprogramm De-minimis richtet sich an Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Wie die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung lauten, wer sie bekommt und was Sie dafür tun müssen, ebenfalls in den Genuss einer Förderung durch De-minimis zu gelangen, möchten wir Ihnen im folgenden Text zusammenfassend vorstellen. Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre und viel Erfolg bei der Beantragung.

De-minimis – Was ist das überhaupt und wieso heißt es so?

Mit dem Programm De-minimis (Latein: auf kleine Dinge“ oder „Dinge von geringer Bedeutung“) sollen für sinnvoll erachtet Maßnahmen durch die Güterkraftverkehrunternehmer als geringfügige Förderbeigabe durch den jeweiligen Staat unterstützt werden. Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen haben darum nach der Förderrichtlinie zur Förderung von Sicherheit und Umwelt Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss für die von ihnen getätigten Investitionen.

Was wird bei De-minimis gefördert, was ist im Maßnahmenkatalog enthalten und wie hoch ist die einzelne Zuwendung?

Förderfähig nach dem Programm De-minimis 2021 sind alle Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) betreiben und dabei Eigentümer oder Halter von mindestens einem, in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen (spätestens zum 1. Dezember 2020) und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten, schweren Nutzfahrzeugs sind, das mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen zugelassen ist. Voraussetzung zur Beantwortung der Frage De-minimis was wird gefördert ist außerdem, dass mit den Geförderten Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht begonnen worden ist.

In der De-minimis Förderperiode 2021 ist vor allem die Förderung von Investitionen folgender drei Teilgebiete vorgesehen:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen:
    Zu den fahrzeugbezogene Maßnahmen zählt der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen und der Erwerb sicherer Parkflächen
  • Personenbezogene Maßnahmen:
    Hierunter fallen Aufwendungen für die Sicherheitsausstattung und die Berufskleidung der Angestellten.
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
    Alles, dass als Maßnahme zur Effizienzsteigerung zählt beispielsweise der Erwerb von Telematiksystemen und der dazugehörige Software, die das zu fördernde Unternehmen zur Darstellung, Auswertung oder zur Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachografen benötigt.

Förderfähig sind nach dem De-minimis Antrag außerdem Maßnahmen wie:

 
Beispiele für Förderungsfähige Maßnahmen finden Sie hier: De-minimis Förderung

 

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm „De-minimis“ beträgt gtundsätzlich höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist damit als Anteilsförderung zu verstehen.
Der Höchstbetrag je Fahrzeugeinheit beträgt 2.000 Euro, der Höchstbetrag pro zu förderndes Unternehmen 33.000 Euro. Zu beachten ist bei der Förderung pro Fahrzeug, dass Nutzfahrzeuge aus Miet- in Leasingverträgen nicht angerechnet werden dürfen.

Wie beantragen Sie die Förderung nach dem De-minimis Maßnahmenkatalog?

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie das formular für den De-minimis Antrag online sowie form- und fristgerecht nach der De-minimis Antragsfrist über das eService-Portal des BAG einreichen. Pro Betrieb können nach dem De-minimis Maßnahmekatalog gleichzeitig bis zu fünf Anträge gestellt werden. Hierunter zählt der Erstattung, nach dem der unternehmensbezogene, maximale Förderhöchstbetrag festgelegt wird, sowie sämtliche eventuellen Folgeanträge, die einzureichen sind, sobald die nach dem Erstantrag bewilligten Zuwendungen aufgebraucht worden sind.
Der Antrag auf Auszahlung der genehmigten Zuwendungen wird jeweils nach der De-minimis Antragsfrist vollzogen, sobald ein Nachweis über die tatsächlichen Kosten des Unternehmens erfolgt ist. Dieser Antrag auf Auszahlung hat spätestens fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides online durch ein entsprechendes Formular beim BAG zu erfolgen.

 

Disclaimer: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Alle rechtlichen Rahmenbdingungen zur De-minimis Förderung entnehmen Sie bitte der Seite des BAGs. Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier: Antrags- und Auszahlungsverfahren

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