Betriebsvereinbarung für GPS-Ortung – Ist GPS Überwachung erlaubt?

4,84 von 5 Sternen für Moving Intelligence auf Grundlage von 258 Bewertungen

GPS-Fahrzeugortung ist erlaubt, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist

Immer mehr Unternehmen statten Ihren Fuhrpark mit GPS Tracking aus und optimieren so ihr Flottenmanagement. Viele jedoch fragen sich: Ist GPS Fahrzeugüberwachung erlaubt? Ist die Erhebung personenbezogener Daten durch den Arbeitgeber legal?

Am besten werden die zwischen beiden Seiten ausgehandelten genauen Nutzungsbedingungen in der Betriebsvereinbarung festgehalten. Welche Aspekte diese beinhalten kann, lesen Sie unten.

Nutzen Sie die Betriebsvereinbarung, um einen gesetzeskonformen Einsatz von GPS-Tracking in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen. Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen, die zusätzlich Ihre Fuhrparkkosten senken können.

GPS Überwachung: legal oder doch nicht?

Geschäftsführung und Mitarbeiter haben eine gemeinsame Basis für die Nutzung der GPS-Technik gefunden.

Mehr erfahren

Höchste Priorität haben hierbei drei Punkte

Bei Zustimmung des Mitarbeiters sowie des Betriebsrats können personenbezogene Daten erhoben werden.

Mehr erfahren

GPS-Ortung rechtssicher verankern

Eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zur Betriebsvereinbarung.

Mehr erfahren

GPS-Ortung von Mitarbeitern

Eine gut formulierte Betriebsvereinbarung sorgt für Vertrauen und Transparenz für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Hier finden Sie Informationen zu Vorlagen und Muster-Texten.

GPS-Verfolgung im Flottenmanagement

Noch vor wenigen Jahren war dieses Instrument kaum ein Thema in deutschen Unternehmen, ganz unabhängig von Branche oder Fuhrparkgröße. Diese Zeiten sind vorbei. Kaum ein Geschäftsführer, der sich nicht mit Vergleichstests beschäftigt, keine Fachzeitschrift, die nicht mit Sonderteilen zum Thema Fahrzeugortung ihre Leser lockt. Sei es der Handwerksbetrieb mit fünf Caddys oder große Verlage mit hunderten LKWs – Telematik ist in aller Munde, wenn es darum geht, die Position von Transportgut, Fahrzeugen oder Mitarbeitern zu überwachen.

Denn die vielfältigen Nutzungs- und Optimierungsmöglichkeiten der GPS Fahrzeuüberwachung erschließen nicht nur im Bereich Fuhrparkmanagement, sondern auch in Kundenservice oder Buchhaltung erhebliches Verbesserungspotenzial. Das Problem dabei: Um alle Funktionen sinnvoll einsetzen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben werden, mit denen wiederum Bewegungsprofile erstellt werden können. Und während Otto-Normalarbeitnehmer in der Regel kein Problem damit hat, wenn Facebook & Co. auf seine Daten zugreifen – so hört der Spaß aber schnell auf, wenn sein Chef entdecken könnte, dass er zehn Minuten länger Mittagspause macht oder sich mit dem Firmenwagen am Wochenende eine Spritztour gönnt.

Höchste Priorität haben hierbei drei Punkte

Ist die Ortung verhältnismäßig?
Für jeden einzelnen Mitarbeiter stellt sich die Frage, ob die GPS Überwachung im Firmenwagen (also das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten) für das Beschäftigungsverhältnis unbedingt erforderlich ist (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Weiß der Mitarbeiter von der Ortung?
Laut § 98 Telekommunikationsgesetz dürfen personenbezogene Daten nur dann erhoben und verwendet werden, wenn der Mitarbeiter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Wird der Mitarbeiter über ein Mobilfunkgerät geortet, muss dies dem Mitarbeiter durch einen Hinweis auf dem Gerät angezeigt werden.

Wurde der Betriebsrat einbezogen?
Da durch die Ortung die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers kontrolliert werden können, ist der Betriebsrat berechtigt, sein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz einzufordern.

In der Betriebsvereinbarung selbst kann darauf aufbauend folgenden Aspekten Rechnung getragen werden:

Muster Betriebsvereinbarung kostenlos anfordern

Erhalten Sie jetzt Ihre Musterbetriebsvereinbarung per Mail!

Datenschutz*
Newsletter
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
trackPilot Portal

Jetzt Beratung von unseren Experten erhalten!

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Verwandte Artikel

Besuchen Sie Moving Intelligence in anderen Ländern